Ihr Orthopädieschuhmachermeister informiert
Bei den Kasseneinlagen handelt es sich um einen vorgefertigten Rohling, in den verschiedene Elemente wie z.B. die Mittelfußpelotte eingearbeitet werden. Bei der höherwertigen Versorgung werden die Einlagen exakt mit einem CAD- Programm am PC mit sämtlichen Korrekturen modelliert und mit einer Einlagenfräse gefertigt. Die höherwertigen Einlagen sind dadurch genauer am Fuß angepasst und erzielen bessere Korrektur bzw. Entlastung.
Bei uns werden die Einlagen eine Woche zur Probe getragen und danach beim Kontrolltermin, wenn nötig zusätzlich korrigiert und dann erst bezogen. Eine Korrektur nach mehreren Monaten wäre normalerweise nicht sinnvoll. In dem Fall empfehlen wir eine neue Einlage.
Ja. Die Einlagen kann auch der Allgemeinarzt verordnen. Eine genauere Fußuntersuchung erfolgt durch den Facharzt, in dem Fall beim Orthopäden.
Die gesetzliche Zuzahlung ist die Rezeptgebühr, die bei Befreiung entfällt.
Der Eigenanteil bezieht sich auf eine höherwertige Versorgung wie z.B. bei sensormotorischen Einlagen, orthopädischen Maßschuhen, etc.
Einlagen:
2 Paar orthopädische Einlagen im Jahr. Das dritte Paar muss der Arzt mit Diagnose begründen und unterliegt dem Kostenvoranschlag.
Schuhzurichtung:
Bei der Erstversorgung 3 Paar im Jahr, danach 2 Paar pro Jahr.
Orthopädische Schuhe nach Maß:
Bei der Erstversorgung: 1 Paar Straßenschuhe, 1 Paar Straßenschuhe-Wechselschuhe und 1 Paar Hausschuhe. Danach alle 2 Jahre 1 Paar Straßenschuhe und alle 4 Jahre 1 Paar Hausschuhe. Die Versorgung unterliegt dem Kostenvoranschlag.
Schuhzurichtung:
Bei der Erstversorgung übernimmt die Krankenkasse die Leistung für 3 Paar Schuhe, danach 2 Paar Schuhe pro Jahr.
Diabetikerschutzschuh/Therapieschuh mit diabetesadaptierter Fußbettung (DAF):
Bei der Erstversorgung 1 Paar Straßenschuhe, 1 Paar Straßenschuhe-Wechselschuhe, 1 Paar Hausschuhe, danach alle 2 Jahre 1 Paar Straßenschuhe und alle 4 Jahre 1 Paar Hausschuhe.
Orthopädische Maßschuhe bekommen Patienten, die keinen Konfektionsschuh tragen können. Z.B.: bei starkem Knick-/Senkfuß, Sprunggelenkarthrose mit ausgeprägter Fußdeformität, bei Fußlähmungen, Fußamputationen, Patienten mit diabetischem Fußsyndrom.
Bei einer Schuhzurichtung werden die Konfektionsschuhe so umgebaut und angepasst, um einen fließenden und schmerzfreien Laufgang zu gewährleisten. Z. B. bei Beinlängendifferenz, Sprunggelenkarthrose, Haglundferse, etc.